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Passive Sterbehilfe

Mit Einverständnis eines unheilbar kranken Menschen der Krankheit ihren Lauf lassen (keine lebensverlängernden Maßnahmen ergreifen).

Bewertung:
Diese Form der Sterbehilfe ist in Deutschland erlaubt, ist ethisch unbedenklich und wird z. B. in Hospizen regelmäßig praktiziert (beruht auf dem im Grundgesetz  verankerten Selbstbestimmungsrecht eines Menschen und der grundsätzlichen Verpflichtung jedes Arztes, keine medizinischen Maßnahmen zu ergreifen, die nicht vom Kranken genehmigt sind.)

Indirekte Sterbehilfe

Das unbeabsichtigte Töten eines Menschen als Folge einer riskanten Therapie, die der Linderung von Beschwerden dient, aber nicht die Beendigung des Lebens zum Ziel hat. Das von den Juristen hier oftmals angeführte Beispiel der Schmerztherapie mit Morphin (Morphium) ist in diesem Zusammenhang unzutreffend. Ein Mensch kann mit Morphin, korrekte Anwendung vorausgesetzt, nicht getötete werden, wenn das Ziel ist, die Schmerzen zu lindern. (Morphin wirkt häufig wegen seiner schmerzlindernden Potenz eher lebensverlängernd, weil es dem Kranken wieder mehr Lust am Leben macht.).
Tatsächlich kommen hier ganz andere Medikamente als mögliche Ursachen indirekter Sterbehilfe in Frage: z. B. das Nebennieren-Rinden-Hormon Cortison, eine Reihe von Antidepressiva und das leider in Deutschland noch immer zugelassene Schmerzmittel Metamizol (Handelsnamen z. B. Novalgin ®, Novaminsulfon ®)  

Bewertung:
Diese Form der Sterbehilfe ist in Deutschland erlaubt aber ethisch problematisch. Dies liegt an dem Problem der „Absicht“: Es ist schwer, nachzuweisen, welche Absicht hinter einer Handlung steckt. Damit ist die Kontrolle über den Handelnden im Prinzip nicht möglich. Indirekte Sterbehilfe wird in  Hospizen höchstens gelegentlich, nach sorgfältiger Diskussion mit dem Kranken und seiner Familie angewandt, wenn andere Formen der Beschwerdelinderung versagen.  


Aktive Sterbehilfe (Euthanasie i. e. S.)

Absichtliche Tötung eines (schwerkranken) Menschen auf dessen Wunsch hin. 

Bewertung:
Diese Form der Sterbehilfe ist in Deutschland verboten und strafbar.
 

Assistierter Suizid

Eine Sonderform der Aktiven Sterbehilfe ist der Assistierte Suizid: Dieser liegt dann vor, wenn einem sterbewilligen Menschen ein Tötungsmittel (z. B. Gift) von einem anderen zur Verfügung gestellt wird, das der Sterbewillige dann selbständig anwendet. 

Bewertung:
Beihilfe zum Suizid (Assistierter Suizid) ist zwar in Deutschland nicht verboten, bringt aber den „Helfer“ möglicherweise in Bedrängnis, wenn er den Lebensmüden nach Einsetzen von Bewusstlosigkeit nicht rettet.
Das ärztliche Standesecht verbietet Ärzten („Garantenpflicht“) in Deutschland den assistierten Suizid.

Assistierter Suizid wird selbstverständlich in Hospizen nicht praktiziert. Hospize bemühen sich stattdesen um Suizidprophylaxe.


Wenn Sie sich zu diesen Fragen gründlich informieren wollen:

Klie, Th., Student, J.-C.: Die Patientenverfügung – was Sie tun können, um richtig vorzusorgen.  9 Auflage. Verlag Herder, Freiburg  2006
Dieses Buch wurde von zwei erfahrenen Fachleuten geschrieben: dem Juristen Prof. Thomas Klie und dem Arzt und Palliativmediziner Prof. Christoph Student

Napiwotzky, A., Student, J.-C. (Hrsg.): Was braucht der Mensch am Lebensende? – Ethisches Handeln und medizinische Machbarkeit. Kreuz Verlag, Stuttgart 2007
Gibt Antworten auf ethische Fragen aus interdiziplinärer Sicht.

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