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Pressemitteilung zur geplanten Freigabe der Suizidbeihilfe durch Ärzte in Deutschland

Freiburger Professoren protestieren dagegen, dass die durch Ärzte vermittelte Euthanasie künftig auch in Deutschland möglich werden soll  

Freiburg, den 4. Januar 2011:
Als „keine gute Nachricht für das Jahr 2011“ bezeichneten der Arzt Christoph Student und der Jurist Thomas Klie heute die Ankündigung der Bundesärztekammer zur Veränderung des Berufsrechtes im Jahr 2011. Wie Ärztekammerpräsident Jörg-Dietrich Hoppe in den letzten Tagen des vergangenen Jahres in einem Interview mit der Frankfurter Rundschau am 26.12.2010 ankündigte, will die Ärztekammer (eine Zwangsgemeinschaft aller deutschen Ärztinnen und Ärzte) ihre Richtlinien zum Thema Sterbehilfe einschneidend verändern. Demnächst soll in Deutschland nicht mehr als unärztlich gelten, was seit den Zeiten von Hippokrates über Jahrtausende hin eherner ethischer Grundsatz war: Ein Arzt darf nicht töten. Gegen diese Entwicklung protestierten heute Klie und Student in Freiburg scharf.

Die beiden Professoren wiesen darauf hin, dass es, sobald die entsprechenden Grundsätze der Bundesärztekammer verabschiedet sind, jedem Arzt frei stehen werde, Menschen auf ihr Verlangen hin eine tödliche Giftdosis zu verschaffen und ihm bei der Einnahme fachkundig zu helfen. Beihilfe zum Suizid nenne sich das juristisch. Straffrei sei dies in der Bundesrepublik seit langer Zeit schon. Aber Ärzten sei aufgrund ihrer besonderen Verantwortung für die ihnen anvertrauten Patientinnen und Patienten auferlegt worden, sich solch einem Verlangen zu widersetzen. Wer es nicht tat, riskierte des Ausschluss aus der Ärzteschaft - bisher.

Das soll nun im neuen Jahr anders werden. Es wird in die Verantwortung des einzelnen Arztes und seiner privaten Moral gelegt werden, einen Patienten auf dessen Wunsch hin zum Tode zu „verhelfen“ - oder es nicht zu tun. „Ärztlich assistierter Suizid“ wird dies beschönigend genannt. „Ein in vielfacher Hinsicht riskantes Vorhaben“, nennen es Student und Klie. „Schweizer Verhältnisse werden wir also künftig auch in Deutschland haben und Vereinigungen wie Dignitas & Co. werden ihr Geschäft weitgehend ungehindert treiben dürfen, wenn sie nur einen willfährigen Arzt finden.“ Die beiden Freiburger Palliativfachleute kennen Situationen aus jahrelanger eigener beruflicher Erfahrung, in denen Menschen ernstlich um Hilfe zum Sterben bitten und haben Respekt vor ihnen. Diese warnen gleichwohl eindringlich vor dem standesrechtlichen Türöffner
.
Der assistierte Suizid könnte um sich greifen - rechtlich vielleicht in einer Grauzone aber keineswegs verboten, befürchten die beiden Fachleute Klie und Student. Allein der Anteil der unterversorgten Schmerzpatienten in Pflegeheimen liege zwischen 16 und 30%. „Menschenunwürdige Pflegesituationen können den Ruf nach dem Giftbecher provozieren, anstatt differenzierte Schmerztherapie und andere Wege zu einer verbesserten Versorgung auszubauen.“ meint der Gerontologe Thomas Klie. Von Angst geprägte Bilder von Alzheimererkrankungen und „Pflegefällen“ in Heimen, die Sorge anderen zu Last zu fallen, sie bilden den Nährboden für den assistierten Suizid. Im „Nebenzimmer“ des assistierten Suizides – so heute schon in der Schweiz-  findet das fachliche und menschliche Ringen um Lebensqualität von Sterbenden und Menschen mit Demenz statt. Es würde durch die standesrechtliche Legalisierung des assistierten Suizides kulturell entwertet werden – davor warnt auch der jüngst von der Bundesregierung entgegengenommene 6. Altenbericht.   Es sei mehr als unbedacht, in einer Zeit über die Freigabe des ärztlichen Suizides nachzudenken, in der der Pflegenotstand beschworen werde und eine neue Lebenswertdiskussion aufkomme. „Den Herausforderungen des demographischen Wandels haben wir anders zu begegnen als durch die Lockerungen des Standesrechts“, so Klie.

„Zudem“, warnt der Psychiater Christoph Student, „wird es  künftig auch möglich sein, nicht nur schwerkranken Menschen, sondern auch solchen, die aufgrund ihres seelischen Befindens (z. B. im Rahmen einer psychiatrischen Krankheit) Todeswünsche äußern, den Giftbecher zur Verfügung zu stellen. Und das weithin unkontrolliert.“ Ähnliches könne dann konsequenterweise auch Menschen in sozialen Krisen möglich gemacht werden:  bei schwerwiegenden Verlustkrisen, Ängsten vor Demenz usw. „Eine makabre Vorstellung“, findet es Student, „wenn auf diese Weise künftig womöglich ‚Auswege‘ aus der Ausweglosigkeit hoffähig werden.“

„Vielleicht werden wir uns schon bald danach sehnen, die niederländische Gesetzeslage auch in Deutschland zu bekommen“ befürchten die beiden Professoren. Dort nämlich sei die ärztliche Tötung eines Menschen durch gesetzlich verankerte staatliche Kontrollmechanismen wenigstens der Willkür entzogen.

Gut vorbereitet sei diese Aktion der Bundesärztekammer ohnedies, merken Klie und Student kritisch an. Schon im Sommer 2010 seien von ihr wiederholt Daten veröffentlicht worden, die zeigten, das rund 30 % der deutschen Ärztinnen und Ärzte bereit sein sollen, einem Patienten auf dessen Wunsch hin das Gift zur Selbsttötung „fachkundig“ zur Verfügung zu stellen. „Flugs wurde daraus geschlossen, dass man angesichts einer solchen Vielzahl nicht länger auf dem Standpunkt beharren könne, dass Beihilfe zum Suizid als unärztlich zu brandmarken sei“, ärgert sich Student und gibt zu bedenken: „Wenn eine qualifizierte Minderheit bereit ist, Unrecht zu tut, wird so auf wundersame Weise daraus Recht? Welch eine Logik!“

Die Bundesärztekammer spricht sich nicht für den assistierten Suizid aus. Gefordert werde  vor allem der Ausbau der Palliativmedizin. Bundesärztekammerpräsident Hoppe selbst „schüttelt es bei der Vorstellung, dass ein Arzt beim Suizid hilft“, wie er nicht müde wird zu erklären. Aber was ändert das an den standesrechtlichen Rahmenbedingungen, die jetzt geschaffen werden sollen? Die ärztliche Beihilfe zum Suizid soll standesrechtlich möglich werden und künftig ohne Sanktionen durch die Ärztekammer erfolgen können. Welch problematischer Machtzuwachs für einige in der deutschen Ärzteschaft! Und was für eine Veränderung in der Arzt-Patient-Beziehung, wenn Wünsche nach Suizidbeihilfe an die Ärzte adressiert werden können.

Verantwortlich:
Prof. Dr. med. Dr. h. c. Christoph Student
Arzt und Palliativmediziner
Leiter des Deutschen Instituts für Palliative Care
St. Gallener Weg 2, 79189 Bad Krozingen
Telefon: 0 76 33 - 94 89 98 oder 0171 - 9 53 24 27 und

Prof. Dr. jur. Thomas Klie
Jurist und Gerontologe
Ev. Hochschule Freiburg
Bugginger Str. 38
79114 Freiburg im Breisgau Telefon: 0761 - 4 78 12-6 96



Bedrohung für die Patientensicherheit in Deutschland 


Bad Krozingen, den 05.03.2008: Eine erneute Initiative zur Patientenverfügung von Abgeordneten des Deutschen Bundestages unter Führung des SPD-Mannes Stünker könnte der Patientenautonomie in Deutschland schaden.
Nach Berichten des SPIEGELS wollen noch in dieser Woche rund 200 Abgeordnete aus SPD, FDP, Grünen und die Linken den Bundestag veranlassen, doch noch ein Patientenverfügungs-Gesetz auf den Weg zu bringen. Dazu hat offenbar der SPD-Abgeordnete Stünker, der schon 2005 mit einem riskanten Konzept zur Patientenverfügung von sich Reden machte, erneut seine Mannen um sich geschart. Möglicherweise eine schwarze Stunde für die Patientensicherheit.
Eigentlich hatte man hoffen können, dass zum Thema Patientenverfügung im Deutschen Bundestag endlich Vernunft eingekehrt sei: Denn dass Patientenverfügungen eine riskante Angelegenheit sind und ein entsprechendes Gesetz, das über die bisherigen gesetzlichen Regelungen hinausgeht, mehr Gefahren als Nutzen bringen würde, das hatte sich offenbar bei den großen Parteien im Bundestag herumgesprochen. So jedenfalls hätte man meinen können. Denn nach einer sehr intensiven Bundestags-Debatte am 29. März 2007 war es um das Thema Patientenverfügungs-Gesetz eher still geworden. 
Nicht zuletzt die in der Zwischenzeit (endlich!) bekannt gewordenen wissenschaftlichen Daten sprechen eine deutliche Sprache: Diejenigen unserer MitbürgerInnen, die sich nicht nur oberflächlich mit dem Thema befassen, entdecken, dass Patientenverfügungen ein äußerst zweischneidiges Schwert sind. Sie drohen die Selbstbestimmungsrechte schwerkranker Menschen eher einzuschränken als zu verbessern. Die Daten aus den USA (dort gibt es gesetzliche Regelungen zur Patientenverfügung schon seit zwei Jahrzehnten) zeigen zusätzlich, dass eine Wirksamkeit von Patientenverfügung in der Praxis kaum existiert. Das schlägt sich auch in der relativ geringen Zahl von Menschen nieder, die Patientenverfügungen dort aufsetzen.
Eine differenzierte Darstellung dieser Daten und der damit zusammenhängenden ethischen Problematik haben der Jurist Thomas Klie und der Arzt Christoph Student kürzlich veröffentlicht (Klie & Student: Sterben in Würde – Auswege aus dem Dilemma der Sterbehilfe. Verlag Herder, Freiburg 2007). Die beiden Professoren verweisen darauf, dass eine Patientenverfügungs-Gesetzgebung keineswegs die Selbstbestimmungsrechte stärke. Sie warnen zudem davor, dass ein solches Gesetz eine gefährliche Wirkung auf die Moral in unserer Gesellschaft haben würde, ohne gleichzeitig mehr Sicherheit am Lebensende zu ermöglichen.

Verantwortlich und Kontakt:
Professor Dr. med. Dr. h.c. Christoph Student
Palliativmediziner und Psychotherapeut
Deutsches Institut für Palliative Care
St. Gallener Weg 2, 79189 Bad Krozingen
Tel.: (076 33) 94 89 98 

 

Pressemitteilung

Kritik an Sterbehilfe-Befürworter

Bad Krozingen, den 13.11.2007:
Erschreckende Unkenntnis offenbaren die Interviews mit dem FDP-Politiker und Sterbehilfe-Befürworter Michael Kauch im SWR am 12.11.2007 einerseits und in der Badischen Zeitung vom 13.11.2007 andererseits. Nach Ansicht Kauchs, sollte die ärztliche Beihilfe zum Suizid auch in Deutschland freigegeben werden. Der Sprecher für Palliativmedizin der FDP-Bundestagsfraktion verweist dazu auf angebliche Äußerungen deutscher Palliativmediziner und die Erfahrungen im Staate Oregon in den USA, wo ärztliche Beihilfe zum Suizid unter bestimmten Bedingungen zulässig ist. Nur bringt der Wirtschaftswissenschaftler Kauch dabei leider einiges durcheinander, was nicht so schlimm wäre, wenn er einfach Privatmann und nicht ein um Einfluss bemühter Politiker wäre. 

Richtig ist, dass heute rund 95% aller Menschen mit Schmerzen am Lebensende durch einfache, grundsätzlich auch von entsprechend geschulten Hausärzten beherrschbare Methoden geholfen werden könnte. Falsch ist, dass die restlichen 5% unter „schrecklichen Schmerzen“ sterben müssten. Tatsächlich kann die Palliativmedizin mit ihren hoch spezialisierten Methoden auch bei den restlichen 5% – allerdings mit teilweise großem Aufwand – nachhaltige Linderung verschaffen. Aber, und das verschweigt Kauch wohlweislich, lässt die Verbreitung solch qualifizierter Palliativmedizin in Deutschland nach wie vor zu wünschen übrig: Denn nur rund 2,5% aller sterbenskranken Menschen in Deutschland kommen überhaupt in den Genuss spezialisierter palliativmedizinischer Hilfen, wie das Deutsche Ärzteblatt jüngst berichtete. Zu wenig ausgebaut ist das deutsche System der Fürsorge für Menschen am Lebensende. Das liegt vor allem daran, dass an den Orten, an denen die meisten Menschen hierzulande sterben (rund 80% aller Menschen sterben in Deutschland im Krankenhaus oder Pflegeheim) palliative Maßnahmen viel zu selten Anwendung finden. Hier verspricht die Politik seit längerem Vieles – ohne durchgreifenden Erfolg. Was Wunder, wenn Abgeordnete wie Kauch sich offenbar lieber um andere Formen der „Abhilfe“ kümmern.  

Richtig ist, dass im US-Staat Oregon nur relativ wenige Menschen von dem Angebot aktiver Sterbehilfe Gebrauch machen. Es sind rund 1 von 1.000 Todkranken. Falsch aber ist, dass die Verhältnisse in Oregon mit denen in Deutschland vergleichbar sind. Denn Oregon verfügt über ein weit besser ausgebautes palliatives Versorgungssystem als die Bundesrepublik. Und trotzdem ist kritisch festzustellen: Seit 1997 ist dort die ärztliche Beihilfe zum Suizid erlaubt und seither hat sich die Zahl der Menschen, die mäßige oder schwere Schmerzen erleiden müssen, verdoppelt! Dies legte eine Untersuchung aus dem Jahr 2004 offen. Gewiss kein nachahmenswerter Effekt für ein Land wie Deutschland, in dem die Schmerztherapie im internationalen Vergleich ohnedies noch immer eine Schlusslicht-Position einnimmt. 

Nein, Herr Kauch, beweisen Sie erst einmal, dass Sie willens und in der Lage sind, die palliativmedizinische Versorgung in der Bundesrepublik nachhaltig zu verbessern. Danach erst können wir dann vielleicht auch über die Freigabe der aktiven Sterbehilfe in Deutschland diskutieren. 

Verantwortlich und Kontakt:
Professor Dr. med. Dr. h.c. Christoph Student
Palliativmediziner und Psychotherapeut
Deutsches Institut für Palliative Care
St. Gallener Weg 2, 79189 Bad Krozingen
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Pressemitteilung zu Dignitas-Umtrieben

Palliativmediziner kritisiert Haltung von Politikern und
Evangelischer Kirche


 
Bad Krozingen, den 9. November 2007:  Erfreut äußerte sich heute der Hospiz-Pionier Professor Dr. med. Dr. h.c. Christoph Student angesichts der Proteste aus Politik und Kirche gegen die Umtriebe der Schweizer Sterbetourismus-Organisation Dignitas. Diese hatte offenbar am 29. Oktober 2007 auf einem Parkplatz gleich zwei suizidale Menschen auf einmal zu Tode gebracht.  

Zugleich aber drückte der erfahrene Palliativmediziner und Psychotherapeut auch seine Überraschung über diesen Aufruhr aus. Er wirke nicht allzu glaubwürdig. „Schließlich“, so Student, „haben es doch Politiker der verschiedensten Fraktionen, insbesondere der FDP aber auch Vertreter der Evangelischen Kirche (EKD) in Deutschland seit längerem befürwortet, dass schwer behinderte Menschen unter bestimmten Bedingungen zu Tode gebracht werden können.“ Dies jedenfalls müsse aus entsprechenden Gesetzesvorlagen einerseits und einem Eckpunktepapier der EKD zum Thema Patientenverfügung andererseits geschlossen werden. Ein Patientenverfügungs-Gesetz betreffe nämlich keineswegs nur Menschen, die ein solches Dokument aufgesetzt hätten. Ohnedies würden nur ca. 3% der erwachsenen Deutschen zurzeit eine Patientenverfügung besitzen. Vielmehr sähen fast alle der Gesetzesvorlagen vor, dass auch ohne Patientenverfügung Behinderten mit Demenz oder im Wachkoma zu Tode gebracht werden könnten, wenn sie (möglicherweise leichtfertig) in gesunden Tagen eine entsprechende Absicht geäußert hätten. Dass derartige Wünsche aber außerordentlich wandelbar sind, weiß Student aus seiner 25-jährigen Praxis als Palliativmediziner. „Aber es ist auch durch solide wissenschaftliche Untersuchungen zum Thema belegt“, fügte der Wissenschaftler hinzu.

Student fordert deshalb Politiker und protestantische Kirchen auf, nun endlich Farbe zu bekennen und der Tötung von behinderten Menschen einen Riegel vorzuschieben. Nur dann, fügte Student ironisch hinzu, könne es uns erspart bleiben, dass wir eines Tages auf deutschen Autobahnraststätten nicht nur Tankstellen, Imbisse und Toilettenhäuschen finden, sondern auch spezielle Parkbuchten für Suizidwillige, denen dort „geholfen“ wird.

Verantwortlich und Kontakt:
Professor Dr. med. Dr. h.c. Christoph Student
Palliativmediziner und Psychotherapeut
Deutsches Institut für Palliative Care
St. Gallener Weg 2, 79189 Bad Krozingen
Tel.: (076 33) 94 89 98

Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier (bitte doppelklicken)


Freiburger Appell: Cave Patientenverfügung!

der Professoren Thomas Klie und Christoph Student
an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages

Der Deutsche Bundestag wird sich in den nächsten Monaten mit dem Thema Patientenverfügung beschäftigen. Die beiden Freiburger Wissenschaftler Prof. Dr. Dr. Christoph Student, Arzt und langjähriger Leiter des Stuttgarter Hospizes und der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Thomas Klie, unter anderem Präsident der Deutschen Gesellschaft für Gerontologie und Geriatrie, warnen in ihrem Appell davor, in der gesetzlichen Regelung zur Patientenverfügung eine einfache Lösung zu sehen, wie in dilemmatösen Entscheidungssituationen am Lebensende verfahren werden kann.

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Wenn Sie diesen Appell unterstützen möchten, schicken Sie Ihre Postanschrift und das Stichwort „Freiburger Appell“ per E-Mail an Christoph Student (
info@difpc.de) 
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1.      Die solidarische und fachlich fundierte Begleitung von Sterbenden gehört zu den großen kulturellen Herausforderungen unserer Zeit: Es soll keine/r aus Furcht vor Einsamkeit, Isolation und unwürdiger Behandlung sich den schnellen Tod herbeisehnen müssen. Wir verteidigen die Selbstbestimmung am Lebensende, wir erinnern aber an ihre Voraussetzungen: Kompetenz der Entscheidung,  Wahlmöglichkeiten, fachliche fundierte Begleitung und ethisch qualifizierte Entscheidungswege. Den Tod als das kleinere Übel, das geringere Leid wählen zu können als Antwort auf unzureichende Lebensbedingungen, hat mit Unterstützung der Selbstbestimmung nichts zu tun.

2.      Es sind Zweifel daran erlaubt, ob der von der Politik unterstellte Wunsch nach einer gesetzlichen Regelung zur Patientenverfügung in der Bevölkerung tatsächlich groß ist. Schließlich haben bislang nur ca. 2,5 % der Bevölkerung von der Möglichkeit einer Patientenverfügung Gebrauch gemacht. Außerdem wünschen sich in intensiven Befragungen die aufgeklärten Bürger eher eine Verfügungsform, die den Dialog zwischen Ärzten, Pflegenden, gesetzlichem Vertreter und Angehörigen stärkt, wenn der Betroffene selbst nicht mehr entscheiden kann.

3.      Die vom Bundestag aufgegriffenen Forderungen, Verbindlichkeit und Reichweite von Patientenverfügungen gesetzlich zu regeln, suggeriert in fälschlicher Weise, dass schwierige Entscheidungssituationen am Lebensende mit Hilfe des Rechtes einfach zu bewältigen sind. Hier wird das Regelbare überschätzt und werden die Gefahren außer Acht gelassen, die mit der breiten Einführung und Etablierung des Rechtsinstituts der Patientenverfügung verbunden sind. Patientenverfügungen als verbindliche Festlegung einer Entscheidung helfen nur in wenigen Situationen: Insbesondere dann, wenn der kranke Mensch an einer schweren, längere Zeit bestehenden Bewusstseinsstörung leidet (speziell Demenz und Wachkoma). Demgegenüber stehen große Gefahren:

-  Die für die Arzt-Patientenbeziehung notwendige Aushandlung und Interaktion verliert an Bedeutung.

-  Patientenverfügungen beanspruchen womöglich auch dann noch Geltung, wenn eine qualitativ andere Lebenssituation für den Menschen eingetreten ist, die er sich real so nicht vorstellen konnte.

In der Diskussion um die Patientenverfügung ist deshalb ihre begrenzte Reichweite und sind die mit ihr verbundenen Gefahren deutlich zu benennen.

4.      Die Diskussion um Patientenverfügungen ist verbunden mit der Diskussion um lebenswertes Leben im hohen Alter und bei schwerer und chronischer Krankheit. Es ist gerade ein Zeichen einer solidarischen und kulturell reichen Gesellschaft, dass sie allen Menschen ein Lebensrecht zuspricht und jenen einen besonderen gesellschaftlichen Wert zuordnet, die Menschen in Grenzsituationen ihres Lebens begleiten, wie etwa Angehörige, Pflegende und freiwillig Tätige. – Patientenverfügungen stehen in der Gefahr, dass in der Bevölkerung mit bestimmten Krankheitsbildern Vorstellungen von lebensunwertem Leben assoziiert werden. Damit verstellen sie den Blick auf ein Leben, dem unter anderen Vorzeichen durchaus Lebenswert innewohnt. Die Offenheit des Menschen für eine andere Art des Seins wird durch die Propagierung von Patientenverfügungen ebenso in Frage gestellt wie die Solidarität der Gesellschaft mit denen, die ihr Leben trotz der schweren Krankheiten und Behinderungen leben wollen.

5.      Die zentrale kulturelle Bedeutung des Rechts liegt nicht in seiner Anwendung im Einzelfall: Da mag man bisweilen Rechtsklarheit wünschen. Recht hat im Wesentlichen die Funktion, Werthaltungen unmittelbar oder mittelbar in der Gesellschaft Geltung zu verschaffen. Insofern wirkt das Recht immer über den Einzelfall hinaus. Gerade im Falle einer gesetzlichen Regelung der Patientenverfügungen, werden diese eine Wirkung auf die Moral unserer Gesellschaft entfalten: Es erscheint dann möglicherweise nicht mehr tunlich, ein Leben mit schwerer Krankheit und Behinderung z. B. unter den Bedingungen eines apallischen Syndroms („Wachkoma“) leben zu wollen. Der verbreitete Last-Diskurs kann den Druck der Mitglieder der Gesellschaft erhöhen, „selbstbestimmt“ Sorge dafür zu tragen, der Gesellschaft im Falle schwerer Pflegebedürftigkeit, Demenz und chronischer Krankheit nicht zur Last zu fallen. Angesichts des demografischen Wandels, der Zunahme von demenzkranken und hochbetagten pflegebedürftigen Menschen muss es aber gerade darum gehen, diesen Menschen einen Platz mitten in der Gesellschaft zu geben.

6.      Die geplanten gesetzlichen Regelungen zu Patientenverfügungen bringen keinen essenziellen zusätzlichen Gewinn. Die derzeitige Rechtslage reicht aus, um in der Praxis heute hinreichende Handlungssicherheit herzustellen, wo sie denn überhaupt durch Patientenverfügung herstellbar ist. Glaubwürdig wäre eine Gesetzesinitiative nur dann, wenn sie gleichzeitig auf eine Situation träfe, in der Menschen in entsprechenden Situationen nicht in Sorge um Würdeverlust und fachlich unzureichende Behandlung sein müssen.


Wir appellieren deshalb an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages,

-  die aktuelle Diskussion um die Patientenverfügung zu nutzen, um die Entwicklung einer palliativen Kultur ins Zentrum der Debatte zu rücken;

-  die Bedeutung und Notwendigkeit rechtlicher Regelungen zur Patientenverfügung zu hinterfragen und eine gesetzliche Regelung zurückzustellen;

-  falls die Mehrheit des Deutschen Bundestages für eine gesetzliche Reglung sein sollte, die unmittelbare Verbindlichkeit auf solche Situationen zu begrenzen, in denen ein Mensch sich im unmittelbaren Sterbeprozess befindet (in allen Fällen muss sichergestellt werden, dass die aktuellen Willensäußerungen und die Befindlichkeiten ermittelt und in die endgültige Entscheidungsfindung einbezogen werden);

-   in öffentlichen Debatten deutlich zu machen, dass auch Menschen, die keine Patientenverfügung aufsetzen, darauf vertrauen können, dass in ihrem Sinne entschieden wird. Hierzu sind Strukturen zu schaffen, die die fachliche und ethische Qualität der Entscheidungen sicherstellen.

Freiburg, den 26. März 2007

 
Prof. Dr. jur. Thomas Klie
Professor für öffentliches Recht, Rechtsanwalt
Arbeitsschwerpunkt Gerontologie und Pflege an der
Evangelischen Fachhochschule Freiburg
Tel. 0761 47812 32
Email: klie@efh-freiburg.de  

Prof. Dr. med. Dr. h.c. Christoph Student
Palliativmediziner und Psychotherapeut
Deutsches Institut für Palliative Care
Tel.: (01 71) 9 53 24 27
Email: info@difpc.de

 

Literaturempfehlungen:

Thomas Klie und Johann-Christoph Student:
Die Patientenverfügung – was Sie tun können, um richtig vorzusorgen.
  9. aktualisierte Neuauflage. Verlag Herder, Freiburg  2006
(190 Seiten, Preis: 9,90 €, ISBN 978-3451057823)

Annedore Napiwotzky und Johann-Christoph Student (Hrsg.):
Was braucht der Mensch am Lebensende? – Ethisches Handeln und medizinische Machbarkeit.
Mit einem Geleitwort von Liliane Juchli.
Kreuz Verlag, Stuttgart 2007
(200 Seiten, Preis: 16,95 €, ISBN 3-7831-2880-2)


Weitere Informationen zur Patientenverfügung finden Sie auf der Download-Seite.