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1967 Eröffnung des ersten Hospizes neuer Art, des St. Christopher‘s Hospice durch die englische Ärztin, Krankenschwester und Sozialarbeiterin Cicely Saunders im Londoner Vorort Sydenham.

1974 Eröffnung des ersten (ambulanten) Hospizes auf nordamerikanischem Boden. Unter dem Einfluss der Psychiaterin Elisabeth-Kübler-Ross rasche Ausbreitung des Hospizgedankens in den USA unter Betonung des ambulanten Ansatzes mit einer Vielzahl interessanter Modelle.



1983 eröffnete die erste Palliativstation (d. h. Hospizstation in einem Krankenhaus) in der Chirurgischen Klinik des Universitätsklinikums Köln.

1984 folgte die Entstehung des ersten deutschen Ambulanten Hospizdienste: die Arbeitsgruppe „Zu Hause sterben“ an der Evangelischen Fachhochschule Hannover (Leitung: Christoph Student).

Das erste stationäre Hospiz öffnete 1986 in Aachen seine Pforten (Hospiz „Haus Hörn“). Es handelte sich dabei um ein 50-Betten-Haus, das eng nach dem Vorbild des St. Christopher‘s Hospice in London gestaltet worden war, im Folgenden jedoch als Vorbild für deutsche Hospize sich nicht etablieren konnte. Diese folgten eher dem Weg des ein Jahr später eröffneten Hospizes in Recklinghausen (Hospiz zum Heiligen Franziskus), das zum Prototyp deutscher stationärer Hospize wurde: Eine kleine, in einem Wohnhaus untergebrachte 9-Betten-Einheit, die am ehesten als eine Art fürsorgliches Ersatz-Zuhause bezeichnet werden konnte für sterbenskranke Menschen, deren Versorgung in den eigenen vier Wänden nicht mehr möglich war.

Ähnliche Einrichtungen eröffneten in den nächsten Jahren nur zögernd. Zu unsicher war die Finanzierung. Erst nachdem eine leidlich sichere Finanzierung nach Konzepte „ausgelagerter Häuslichkeit“ gemäß § 37, Abs. 1 SGB V möglich wurde, nahm die Zahl der Hospize in den 1990er Jahren in Deutschland rascher zu.

1992 bildete sich erstmals eine Bundesarbeitsgemeinschaft (Bundesarbeitsgemeinschaft Hospiz), in der sich eine große Zahl von Einzelinitiativen zusammenfand und die sich dann zu einem Dachverband in der Hospizlandschaft entwickelte, dem heute die meisten Landesarbeitsgemeinschaften Hospiz angeschlossen sind.


Am 4. November 1996 wurde die „Freiburger Erklärung zur Häuslichen Kranken­pflege“ verabschiedet (initiiert von den Hochschullehrern Prof. Dr. jur. Thomas Klie und Prof. Dr. med. Christoph Student) als Reaktion auf die Stornierung des Konzeptes „ausgelagerter Häuslichkeit“ durch den damaligen Bundesgesundheitsminister. Mit ihr protestierten über 300 namhafte Experten aus Wissenschaft und Praxis gegen Pläne des Bundesgesund­heitsministeriums, die Häusliche Kranken­pflege gem. § 37 SGB V aus dem Pflichtleistungskatalog der Krankenkassen herauszunehmen

Hieraus wurde unter dem Druck der Öffentlichkeit 1997 der § 39a SGB V kreiert,was 1999 zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung zwischen Krankenkassen und Hospizträgern (gem. § 39a  Satz 4 SGB V) führte. Diese ergab ganz neue und tragfähige Finanzierungsmöglichkeiten stationärer Hospize und bedeutete einen entscheidenden Entwicklungsschub für dieses Angebot. Seither sind stationäre Hospize so etwas wie Palliative Care-Intensivstationen, die in ihrem Konzept eine zunehmende Annäherung an Palliativstationen vollziehen.

2001 folgten Erweiterungen des § 39a SGB V hinsichtlich der Förderungsmöglichkeiten der Ambulanten Hospizdienste, die zumindest eine Basisförderung möglich machen. Die relativ geringere Förderung der ambulanten Dienste, insbesondere die Aussparung von speziellen Palliative Care-Beratungs-Diensten aus dieser Förderung, stellt (einmal wieder) das Prinzip „ambulant vor stationär“ auf den Kopf.


Student, J.-C. (Hrsg.): Das Hospiz-Buch. 4. erweiterte Auflage, Lambertus, Freiburg 1999

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Student, J.-C., Mühlum, A., Student, U.: Soziale Arbeit in Hospiz und Palliative Care. Ernst Reinhardt UTB, München 2004

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Student, J.-C. (Hrsg.): Sterben, Tod und Trauer – Handbuch für Begleitende. 2. Auflage, Herder, Freiburg 2006 (Stichworte: "Hospiz", "Palliativmedizin")

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